Vereine/Organisationen


Name Branche
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Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Fundanzeige

Allgemeine Informationen

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Eigentümerin/den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.

Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.

Zuständige Stelle

Die Fundbehörde:

Tipp:

In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer - sogenannte "Fundboxen" (Stadt Wien), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

  • Bei Fund von Schusswaffen und verbotenen Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind (z.B. Pistole oder Revolver): 
    • Die Sicherheitsbehörde oder eine Dienststelle der Polizei (BMI).
  • Bei Fund von Kriegsmaterial (z.B. Maschinengewehr oder Handgranate):
    • Unverzügliche Verständigung einer Dienststelle der Polizei (BMI) oder des Militärs – Kriegsmaterial nicht an sich nehmen.

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (BMI) zuständig.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Fundservice Österreich

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Justiz