Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen

Allgemeine Informationen

Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

Betroffene

In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen

Voraussetzungen

Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

Zuständige Stelle

Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

Verfahrensablauf

Aufgabenbereiche der Anlaufstellen

  • Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
  • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
  • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
  • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
  • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
  • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Liste der Anlaufstellen (AST)

Rechtsgrundlagen

Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AulBG).

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz