Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Dauerauftrag

Regelmäßige Überweisungen eines gleich bleibenden Betrags zu einem fixen Termin, wie z.B. die Bezahlung der Miete oder die Überweisung von Kreditraten, können mittels Dauerauftrag einfach und verlässlich erledigt werden. Der Dauerauftrag wird eingerichtet, indem die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag kann jederzeit widerrufen werden. Für die Beauftragung und die Änderung von Daueraufträgen werden von den meisten Banken Spesen verlangt. Daher lohnt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags nur bei längerfristigen Verpflichtungen.

Sobald eine Überweisung im Rahmen eines Dauerauftrages vom Konto abgebucht wurde, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss sich die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber direkt mit der Zahlungsempfängerin/dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion