Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Allgemeines zur Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.

In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät Personen, die sich in folgenden Bereichen benachteiligt fühlen:

  • In einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und in der sonstigen Arbeitswelt aufgrund
    • des Geschlechts
    • der ethnischen Zugehörigkeit
    • der Religion oder der Weltanschauung
    • des Alters
    • der sexuellen Orientierung
  • In sonstigen Bereichen (Sozialschutz, Güter, Dienstleistungen, Wohnen, Bildung) aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
  • In sonstigen Bereichen (Zugang zu und bei der Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen) aufgrund des Geschlechts

Es stehen Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte zur Verfügung, wobei die Zuständigkeiten nach dem Grund der Diskriminierung und dem Bereich, in dem sie stattfindet, unterschieden werden.

Die Gleichbehandlungsanwältinnen/die Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informieren über die rechtlichen Mittel und unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt