Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Teilnahme an ELGA

Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

Widerspruch gegen die Teilnahme

Der ELGA-Teilnahme kann

  • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
  • nur teilweise (partielles Opt-out)

widersprochen werden.

Partielles Opt-out

Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

Generelles Opt-out

Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

Widerruf des Widerspruchs

Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.

Widerspruch und Widerruf erklären

ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:

  • elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
  • oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
Hinweis:

Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

Letzte Aktualisierung: 05.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz