Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Verhältniswahlrecht

Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.

Ziel des Verhältniswahlrechts ist, die Mandate verhältnismäßig nach der Verteilung der Wählerstimmen zu vergeben. Dabei werden zunächst alle Wählerstimmen zusammengezählt und anschließend berechnet, wie viele Mandate die einzelnen Parteien erhalten. Durch das Verfahren soll allen politischen Kräften von zahlenmäßig erheblicher Bedeutung Sitze im Parlament gesichert werden.

In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Um eine zu starke Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verhindern, gilt für Nationalratswahlen eine Mindestgrenze für die Zuweisung eines Mandates: Sofern eine wahlwerbende Partei nicht in einem Regionalwahlkreis ein Mandat ("Grundmandat") erzielt, muss sie mindestens vier Prozent der in ganz Österreich abgegebenen Stimmen erzielen, um Mandate zu erhalten.

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Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion