Vereine/Organisationen


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Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
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Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
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Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots im öffentlichen Dienst

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn

  • eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der geringeren Qualifikation) benachteiligt wird
  • eine Dienstnehmerin/ein Dienstnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Gehalt erhält, weil sie eine Frau/er ein Mann ist
  • eine Bedienstete/ein Bediensteter sexueller Belästigung durch die Vertreterin/den Vertreter der Dienstgeberin/des Dienstgebers oder durch Dritte ausgesetzt ist

Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch eine Bedienstete/einen Bediensteten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt als Dienstpflichtverletzung.

Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.

Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn

  • einer homosexuellen Mitarbeiterin/einem homosexuellen Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
  • eine Bewerberin/ein Bewerber nicht eingestellt wird, weil sie/er für den Job zu alt ist

Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots können sich von Diskriminierung Betroffene im Bundesdienst an die zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten sowie weibliche Bedienstete auch an die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte) oder direkt an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion