Vereine/Organisationen


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Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
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Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
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ÖVP Zeillern Organisation
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Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
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Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Insolvenzdatei im Internet

Die Insolvenzdatei als Teil der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) ist das ausschließliche Bekanntmachungsorgan aller Belange im Zuge eines Sanierungs- oder Konkurs- bzw. Schuldenregulierungsverfahrens. Sowohl der Anschlag auf der Gerichtstafel als auch die Veröffentlichung in Zeitungen ist nicht mehr vorgesehen.

Die Rechtswirksamkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in der Insolvenzdatei (00.00 Uhr des Folgetages) in Kraft. Alle Daten sind grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abrufbar, bei Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens drei Jahre.

Nach vollständiger Erfüllung des Sanierungs- oder des Zahlungsplans hat die Schuldnerin/der Schuldner die Möglichkeit, eine frühere Löschung aus der Insolvenzdatei zu erwirken.

Hinweis:

Die Einsicht in die Insolvenzdatei ist kostenlos und für alle möglich.

Neben der Abfrage über das Internet besteht die Möglichkeit, bei jedem Bezirks- oder Landesgericht, insbesondere bei dem Landesgericht, das das betreffende Insolvenzverfahren abwickelt, innerhalb der Amtsstunden Einsicht in die Insolvenzdatei zu nehmen. Auch dort sind die Einsichten und kurze Auskünfte aus der Datenbank gebührenfrei.

Bestätigung über die Nicht-Insolvenz

Auskünfte bzw. Bestätigungen darüber, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, können über die Insolvenzdatei nicht abgerufen oder erteilt werden. Es kann bei Gericht eine Bestätigung darüber beantragt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer bestimmten Person in der Insolvenzdatei kein Insolvenzverfahren aufscheint.

Für natürliche Personen ist das für den Wohnsitz zuständige Bezirksgericht zuständig, für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen das jeweilige Firmenbuchgericht. Der Antrag kann als "Allgemeine Eingabe" auf JustizOnline (BMJ) gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz