Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Lehrlingseinkommen

Wer als Lehrling in einem Lehrverhältnis ausgebildet wird, hat das Recht auf ein angemessenes "Lehrlingseinkommen", das monatlich ausbezahlt werden muss. Die Höhe ist normalerweise im Kollektivvertrag der jeweiligen Branche festgelegt.

Die genaue Höhe des Lehrlingseinkommens hängt vom Beruf ab. Sie steigt jährlich, d.h. im zweiten Lehrjahr bekommt der Lehrling mehr als im ersten usw. Außerdem besteht auch Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Lehrlinge sind unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert, und die Lehrzeit wird auch für die spätere Pension angerechnet.

Da das Lehrlingseinkommen niedriger als das Gehalt für Fachkräfte ist, fällt in der Regel keine oder nur wenig Einkommensteuer an.

Tipp:

Bei Fragen zur genauen Höhe des Lehrlingseinkommens im gewählten Lehrberuf steht die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WKO) im jeweiligen Bundesland zur Verfügung oder es besteht die Möglichkeit, sich im Online Berufslexikon des (AMS) ausführlich darüber zu informieren.

Lehrlingseinkommen (AK)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus