Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Unterzeichnung von Volksbegehren

Hinweis:

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).

Auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.

Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.

Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Hat jemand bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben, ist daher keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.

Stimmberechtigt bei Volksbegehren ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:

Auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.

In jeder Gemeinde, in Wien in jedem Gemeindebezirk, ist im achttägigen Eintragungszeitraum zumindest ein Eintragungslokal für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens vorzusehen. An Werktagen (ausgenommen an Samstagen!) sind die Eintragungslokale zumindest von 8 bis 16 Uhr und an einem Werktag zusätzlich bis 20 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben.

Weiterer Ablauf des Volksbegehrens

Wurde ein Volksbegehren von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet, wird es von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt.

Rechtsgrundlagen

Volksbegehrengesetz (VoBeG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres