Vereine/Organisationen


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Bauernbund Zeillern Organisation
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Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
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Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
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Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Transport von Kindern am Fahrrad

Transport von Kindern am Fahrrad

Ein Kind kann u.a. mit Kindersitz (bis zum Alter von acht Jahren) oder mit Fahrradanhänger befördert werden. Die Lenkerin/der Lenker des Fahrrades muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Achtung:

Ein Kindersitz darf nur direkt hinter dem Sattel auf dem Fahrrad angebracht werden. Die Montage eines Kindersitzes auf der Lenkstange ist nicht mehr erlaubt.

Der Transport von einem oder mehreren Kindern mit Fahrrädern ist auch in einer Transportkiste zulässig, sofern diese laut Herstellerin/Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht geöffnet werden kann. Die Transportkiste darf vor oder hinter der Lenkerin/dem Lenker angebracht werden.

Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.

Wertvolle Tipps für die Sicherheit eines Kindes:

  • Geprüfter Kindersitz am eigenen Fahrrad mit
    • Höhenverstellbarem Beinschutz, damit das Kind sich nicht an den Speichen verletzt
    • Gurte, die vom Kind nicht eigenständig geöffnet werden können
    • Fixierriemen für die Füße
    • Lehne für den Kopf
  • Geprüfter Anhänger am eigenen Fahrrad mit
    • Radblockiervorrichtung oder Feststellbremse für beide Räder
    • Einem geeigneten Gurtsystem, das Kinder nicht selbstständig öffnen können
    • Abdeckung der Speichen und Radhäuser
    • Einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange mit einem leuchtfarbenen Wimpel
  • Regelmäßige Wartung der Fahrräder
  • Passender und geprüfter Kinder-Radhelm
  • Sichere Fahrweise im Straßenverkehr

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur