Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

Allgemeine Informationen

Die Bundesländer leisten Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das BMASGPK erbracht werden.

Die Rechtsgrundlage bilden die Behindertengesetze der Länder. Die Leistungen aufgrund der einzelnen Behindertengesetze der Länder sind großteils vergleichbar, können jedoch variieren.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Medizinische Hilfen

  • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
  • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
  • Orthopädische Versorgung
    Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Hauskrankenpflege
  • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

Pädagogische Hilfen

  • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
  • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
  • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

Hilfen zur beruflichen Eingliederung

Hilfen zur sozialen Inklusion

Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig vom Einkommen ist.

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz