Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Pensionsvorschuss

Allgemeine Informationen

Wenn Sie

beantragen, kann Ihnen zur finanziellen Absicherung bis zur Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers ein Pensionsvorschuss bewilligt werden. Der Pensionsvorschuss setzt voraus, dass mit der Zuerkennung der Pension gerechnet werden kann. Dazu muss insbesondere die Wartezeit für einen Pensionsanspruch erfüllt sein. Bei Beantragung einer Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension muss zudem aufgrund des im Zuge des Pensionsverfahrens erstellten ärztlichen Gutachtens anzunehmen sein, dass Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit nicht vorliegt.

Der Pensionsvorschuss muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Für den Bezug eines Pensionsvorschusses müssen Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld (bzw. Notstandshilfe) mit Ausnahme der Arbeitsfähigkeit erfüllen.

Die Höhe des Pensionsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes (bzw. der Notstandshilfe), auf die Sie Anspruch haben.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz