Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Staatsanwaltschaften – Organisation

Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz gebunden. Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und der Bundesministerin/des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen. Außerdem muss eine Weisung im Strafakt ersichtlich gemacht werden. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz steht unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

In den einzelnen Staatsanwaltschaften haben die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die Weisungen der Behördenleiterin/des Behördenleiters zu befolgen, sie können jedoch – wenn sie eine Weisung für rechtswidrig halten – eine schriftliche Weisungserteilung verlangen und sich sogar von der Behandlung der betreffenden Strafsache entbinden lassen.

Die Staatsanwaltschaften sind also in einem System der Über- und Unterordnung organisiert. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil deren Entscheidungen im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen mit Rechtsmittel nicht anfechtbar sind. Die Organisationsebenen der Staatsanwaltschaften entsprechen im Wesentlichen den Stufen der Gerichtsorganisation.  

Rechtsgrundlagen

Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz