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Energie und Ressourcen sparen bei Haushaltsgeräten

Strom sparen im Haushalt

Alte Haushaltsgeräte haben oft einen hohen Stromverbrauch. Wer ein Altgerät durch ein effizientes, neues Gerät ersetzt, kann über die Jahre Strom und damit Geld sparen. Mit effizienten Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler) und bewusster Nutzung können Ersparnisse von etwa 30 Prozent der Stromkosten erzielt werden.

Energieverbrauchskennzeichnung

Haushaltsgeräte sind in Geschäften und Online-Shops mit Etiketten gekennzeichnet, die die Energieeffizienzklasse und somit den Energieverbrauch (Stromverbrauch) des jeweiligen Geräts angeben. Mittels dieses Energielabels können Geräte innerhalb einer Produktgruppe verglichen werden (z.B. verschiedene Modelle und Marken von Waschmaschinen).

Seit März 2021 werden im Energieverbrauchskennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D ausschließlich die Stufen A bis G verwendet.

Die EU-Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung gelten für bestimmte Produktgruppen. Zu den kennzeichnungspflichtigen Produktgruppen gehören:

  • Kochen
  • Reinigen und Trocknen
  • Kühlen und Gefrieren
  • Heizung, Kühlung und Belüftung
  • elektronische Produkte
  • Lichtquellen
  • Reifen

Mit dem Kennzeichnungssystem werden Produkte in Klassen eingestuft. Produkte der Klasse A (dunkelgrün) verbrauchen am wenigsten Energie – sie sind am energieeffizientesten. Geräte der Klasse G (rot) verbrauchen die meiste Energie – sie sind am ineffizientesten.

Über den QR-Code in der rechten oberen Ecke des Labels kann auf die EU-Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) zugegriffen werden. Diese Datenbank bietet zusätzliche Produktinformationen für alle gekennzeichneten Produkte.

Beim Online-Handel oder sonstigem Fernabsatz muss das Energielabel deutlich sichtbar in der Nähe des Preises angegeben sein. Dies kann entweder das vollständige Energielabel oder nur der Pfeil für die Energieeffizienzklasse mit einem Link zum Label und zum Produktdatenblatt sein. Label und Produktdatenblatt müssen entweder auf der Website des Online-Handels bereitgestellt werden, oder der Link führt direkt zur Produktregistrierung in EPREL.

Ökodesign-Anforderungen

Bestimmte Produkte müssen in der EU Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz erfüllen. Diese sogenannten Ökodesign-Anforderungen sollen die negativen Umweltauswirkungen über den Gesamtlebenszyklus der betreffenden Produkte verringern. Herstellerinnen/Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen von Produkten dieser Art sicherstellen, dass diese den entsprechenden Vorschriften genügen.

Unter diese Vorschriften fallen derzeit energiebetriebene Produkte (z.B. Heizkessel, Computer, Haushaltsgeräte).

Reparieren statt wegwerfen

Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen übersteigt das, was die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine nachhaltige Lebensweise ist es notwendig, Konsummuster stark zu verändern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stehen langlebige Qualitätsprodukte und ein gutes Angebot für deren Wartung und Instandhaltung im Vordergrund. Reparieren vermeidet Abfälle und schont die Rohstoff- und Energieressourcen. Durch eine Reparatur bzw. durch ein Upgrade wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Reparatur spart Ressourcen und Energie. Reparieren ist ein wichtiger Schritt von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft.

Reparieren zahlt sich aber nicht nur für die Umwelt aus, sondern bringt noch weitere Vorteile mit sich:

  • Oft ist die Reparatur günstiger als ein Neukauf.
  • Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
  • Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.

Um die Reparatur als Weg zur nachhaltigen Ressourcenschonung zu fördern, startete am 12. Jänner 2026 österreichweit die Geräte-Retter-Prämie. Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark sowie die Städte Graz und Wien bieten regionalbezogene Informationen rund um Reparaturförderung und Reparaturservice an.

Neu:

Seit 1. Oktober 2026 müssen Herstellerinnen/Hersteller an bestimmten Haushaltsprodukten Reparaturen durchführen ("Recht auf Reparatur", "Right to Repair" – "R2R").

Letzte Aktualisierung: 14.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion