Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Zwischenstaatliche Sozialleistungen

Soziale Sicherheit umfasst Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie Familienleistungen. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bezüge zu anderen Staaten, die durch Abkommen über soziale Sicherheit bzw. durch das Unionsrecht geregelt werden. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das in Österreich versicherten Personen zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können:

  • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
  • Berücksichtigung in der in allen Staaten erworbenen Versicherungszeiten für den Anspruch auf eine Pension (Zusammenrechnung)
  • Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in anderen Staaten eingetreten sind
  • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
  • Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare und der Europäischen Krankenversicherungskarte geltend gemacht.

Letzte Aktualisierung: 03.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz