Vereine/Organisationen


Name Branche
Austria-Seifenkiste e.V. Verein
Bäuerinnen Zeillern Verein
Bauernbund Zeillern Organisation
Chor Gib (V)oice Verein
Dartverein Zeillern Verein
DORF.SZENE Zeillern Verein
FCSD Zeillern Hobbyfußballverein
Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
Fit Ladies Verein
Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
Katholische Jugend
Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
ÖAAB Zeillern Organisation
ÖVP Zeillern Organisation
Senioren NÖ Organisation
Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Ausländergrunderwerb – Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Angehörige von EU-Mitgliedstaaten)

Beim Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften werden die Angehörigen eines Staates, der Mitglied der Europäischen Union (EU) oder Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist, Inländerinnen/Inländern gleichgestellt. Eine behördliche Genehmigung ist daher nicht erforderlich. Ein Genehmigungsverfahren muss grundsätzlich nur von Angehörigen von Drittstaaten durchgeführt werden. Aufgrund bilateraler Abkommen können jedoch auch Angehörige mancher Drittstaaten ohne Genehmigungsverfahren Grundstücke kaufen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer