Vereine/Organisationen


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Bauernbund Zeillern Organisation
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Dartverein Zeillern Verein
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Fernwärmeversorgung Zeillern Genossenschaft
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Freiwillige Feuerwehr Zeillern Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdgesellschaft Zeillern Verein
Jagdhornbläsergruppe - Zeillern Verein
Kameradschaftsbund Zeillern Organisation
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Kirchenchor Zeillern Verein
Landjugend Zeillern Verein
Motorsportclub Zeillern Verein
Musikverein Zeillern Verein
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ÖVP Zeillern Organisation
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Senioren Tageszentrum Zeillern Verein
Sparverein zur Schloßinsel Verein
Stocksport ESV Union Zeillern Verein
Theatergruppe Zeillern Verein
Union-Beachvolleyballverein-Zeillern Verein
Unser Zeillern-sozialdemokratisch Organisation
USV Lehner Oed/Zeillern Verein
UTC Zeillern Verein
Volkstanzgruppe Zeillern Verein
Wirtschaftsbund Zeillern Organisation

Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen

In bestimmten Härtefällen kann es zu einer Verlängerung des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) von maximal 91 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, kommen.

Beim Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld besteht Anspruch auf eine Härtefälle-Verlängerung von maximal 61 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, in Höhe der Sonderleistung von 41,14 Euro täglich.

Ein Härtefall liegt vor, wenn der zweite Elternteil aufgrund eines Ereignisses (und den durch dessen Dauer bedingten Wegfall des gemeinsamen Haushaltes) am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes verhindert ist (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).

Bei Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld kann eine Verlängerung des Bezugs darüber hinaus auch in folgendem Fall erfolgen:

Ein dauerhaft alleinstehender Elternteil 

  • hat einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen) bzw. bezieht einen vom Gericht vorläufig zugesprochenen Unterhalt in der Höhe von maximal 100 Euro monatlich und
  • verfügt über ein maximales Nettoeinkommen von 1.400 Euro (inklusive Familienleistungen) bzw. plus je 300 Euro für jede weitere Person im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird.

Kinderbetreuungsgeld-Broschüre (BKA)

Letzte Aktualisierung: 08.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt