Freiwillige Selbstversicherung
Kommt keine der angeführten Möglichkeiten infrage, kann man sich freiwillig selbst versichern. Um nicht sofort auf den Höchstsatz eingestuft zu werden, sollte man gleich beim Antrag auf freiwillige Selbstversicherung auch einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen.
Für die Inanspruchnahme all dieser Versicherungsmöglichkeiten ist das Stellen eines Antrags bei einem Krankenversicherungsträger erforderlich. Der Antrag muss nach jeder Unterbrechung (z.B. Pflichtversicherung bei Ferialjob) neu gestellt werden.
Letzte Aktualisierung: 30.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
