Der Voranschlag ist laut NÖ Gemeindeordnung zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für die Statistik) ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Inernet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.
Details zum Voranschlag 2020 können Sie daher in der angeschlossenen PDF-Datei einsehen!