Der Voranschlag ist laut Gemeindeordnung zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für die Statistik) ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.
Details zum Voranschlag 2018 können Sie daher in der angeschlossenen PDF-Datei einsehen!