Nationalratswahl - Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörden

Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalratswahlordnung 1992, BGBL.Nr. 471/1992, werden die Namen der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden für die Nationalratswahl am 29.09.2024 verlautbart.