Nationalratswahl - Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörden
Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalratswahlordnung 1992, BGBL.Nr. 471/1992, werden die Namen der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden für die Nationalratswahl am 29.09.2024 verlautbart.
Kundmach_wahlbehörden_NR_24.pdf
Freitag, 26. Juli 2024