Kundmachung, Gemeindegrenzänderung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zeillern hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2025, TOP 4, gemäß § 7, NÖ Gemeindeordnung 1973, LBG. 1000 i.d.g.F., folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Zeillern und Amstetten, beschlossen:
Die Gemeindegrenze verläuft derzeit entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 873/1 und soll künftig an die östliche Grundstücksgrenze verlegt werden. Das Grundstück Nr. 873/1, KG Edla, soll von der KG Edla, Stadtgemeinde Amstetten abgetrennt und in die KG Zeillern eingegliedert werden.
Gemäß § 13 NÖ Gemeindeordnung 1973 werden die Unterlagen über die Änderung der Gemeindegrenze zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Erinnerungen am Gemeinde Zeillern zu den Parteienverkehrszeiten aufgelegt. Allen Gemeindemitgliedern und Personen, die an der Gebietsänderung ein rechtliches Interesse nachzuweisen vermögen, werden in dieser Zeit die Einsicht in die Unterlagen und die Abgabe von Erinnerungen ermöglicht.
Kundmachung Gemeindegrenzänderung Ludwigsdorf.pdf
Dienstag, 12. August 2025