Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zeillern hat in seiner Sitzung
am 30.09.2026 beschlossen:
1.1) Die in beiliegender Vermessungsurkunde des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst, GZ 53633 in der KG Zeillern dargestellten und nachfolgend angeführten Trennstücke werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen: Trennstück Nr.
1.2) Der Restteil der nachfolgend angeführten und sich im öffentlichen Gut befindlichen Grundstücke verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich gebliebener Widmung: Grundstück Nr. 89/2, 134/3, 4226/4
1.3) Die nachfolgend angeführten Grundstücke werden aus dem öffentlichen Gut entlassen und gelöscht: Grundstück Nr. 97
2.) Die in beiliegender Vermessungsurkunde des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst, GZ 53633 in der KG Zeillern dargestellten und nachfolgend angeführten Trennstücke werden in das öffentliche Gut der Gemeinde übernommen: Trennstück Nr. 1, 2, 4
3.) Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Gegen eine Verbücherung gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.
Kundmachung
Übernahme in das Öffentliche Gut, Bereich Schulstraße