Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Amstetten verordnet werden – Waldbrandverordnung 2026

Im gesamten Verwaltungsbezirk Amstetten sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere

1. das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,

2. das Rauchen,

3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und

4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.