§ 1. Folgende Gebiete werden zum HPAI-Risikogebiet erklärt:
A. Gebiete mit erhöhtem Risiko: Das gesamte Bundesgebiet.
B. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko: Derzeit keine Gebiete.
§ 2. Diese Kundmachung tritt mit 4. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes, veröffentlicht in den AVN Nr. 2025/39 außer Kraft.
Wien, am 31.03.2026
Für die Bundesministerin
Mag. Florian Fellinger