NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Unterstützung des Landes NÖ für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen in der Höhe von € 1.000,00 pro Jahr
Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen ab 2023 mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Für das Kalenderjahr 2023 kann online ab 02. Oktober 2023 ein Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 Meldegesetz im Bundesland Niederösterreich haben,
- zum berechtigten Personenkreis des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks gehören,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegegeld
- zumindest der Stufe 3 beziehen,
- der Stufe 1 oder 2 beziehen und eine Demenzerkrankung vorliegt, die durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen wird,
- der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Weitere Infos unter: https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html