Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Koordinierungsstelle für Umweltinformationen
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) schreibt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Umweltinformation vor. Diese Funktion übernimmt seit Februar 2005 das Umweltbundesamt.
Die Koordinierungsstelle für Umweltinformation hat das Ziel, den einfachen Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen/Bürger sicherzustellen. Dies geschieht durch die folgenden Maßnahmen:
- Informationspflichtige Stellen werden besser miteinander vernetzt.
- Umweltdaten und -informationen werden
- vereinheitlicht und
- verständlich, exakt, vergleichbar und möglichst aktuell aufbereitet.
- Für die aktive Verbreitung von Umweltinformationen werden verstärkt elektronische Technologien und Medien eingesetzt (z.B. Websites, E-Mails).
Weiterführende Links
- → Umweltbundesamt
- Koordinierungsstelle für Umweltinformationen (→ Umweltbundesamt)
- Laufend erweiterte Liste der umweltinformationspflichtigen Stellen (→ Umweltbundesamt)
- OpenData – Online-Datenbanken zur Abfrage verfügbarer Umweltinformationen (→ Umweltbundesamt)
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie