Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion