Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Hilfe für Betroffene bei Gewalt
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
Aktuelle Informationen über Hilfe für Betroffene, Verständigung der Polizei, einstweilige Verfügung, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld, Mediation etc.
Im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer" finden sich Informationen über Rechte und Pflichten von Opfern im Strafverfahren sowie über deren Rechte im Zivilverfahren.
Der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring eingerichtete Opfernotruf 0800/112 112 gibt von Gewalt Betroffenen kostenlose und anonyme Hilfe durch Psychologinnen/Psychologen sowie professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer. Darüber hinaus bietet er rechtliche Beratung und vermittelt an spezialisierte Hilfseinrichtungen.
Weiterführender Link
Letzte Aktualisierung: 16. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion