zeillern.gv.at @ Gemeindeserver Gemeinde Zeillern @ Gemeindeserver
Site search toggle
  • Aktuelles Aktuelles (Menu toggle)
    • Amtstafel
    • Gemeindezeitung
    • Dorfleben Vereinszeitung
    • Zeillerner Info
    • VOR-Schnupperticket
    • VOR Flex Mostviertel
    • Neuigkeiten
    • Glasfaser in Ludwigsdorf
    • Gemeinde-App
    • Fundamt
    • Bildergalerie
    • Bildungsangebote
    • Job Börse
    • Links/Adressen Links/Adressen (Menu toggle)
      • Ämtern und Behörden
      • Alle Gemeindeverbände
      • Bezirksgemeinden
      • Parteien
      • Krankenhäuser
      • Notruf & Notfallnummern
      • Umwelt
  • Bürgerservice Bürgerservice (Menu toggle)
    • Abgaben
    • Bauen / Wohnen Bauen / Wohnen (Menu toggle)
      • Bauberatung
      • Grundstücke & Immobilien
      • Hinweise für Bauwerber
    • Förderungen
    • Formulare
    • Essen auf Rädern
    • Lebenslagen Lebenslagen (Menu toggle)
      • Alleinerziehung
      • An-/Abmeldung Wohnsitzes
      • Arten von Beschäftigung
      • Aufenthalt
      • Bauen
      • Menschen mit Behinderung
      • Erben und Vererben
      • Führerschein
      • Geburt
      • Gesetzliche Neuerungen
      • Gewalt in der Familie
      • Grundbuch
      • Heirat
      • Jobs
      • Kinderbetreuung
      • KFZ
      • Pension
      • Personalausweis
      • Pflege
      • Reisepass
      • Erwachsenenvertretung
      • Scheidung
      • Staatsbürgerschaft
      • Strafregister
      • Titel und Auszeichnungen
      • Todesfall
      • Umzug
      • Vereine
      • Wahlen
      • Wohnen
    • Müllabfuhr
    • Verkehr & Mobilität Verkehr & Mobilität (Menu toggle)
      • Anrufsammeltaxi
      • Öffentlicher Verkehr
      • Park & Ride
      • Bahn/Schifffahrt
      • Fahrgemeinschaften
      • Radfahren
      • Zu Fuß unterwegs
      • Autoverkehr
    • Umweltschutz
    • Gästebuch
    • Datenschutz
  • Gemeinde Gemeinde (Menu toggle)
    • Mitarbeiter
    • Gemeinderat Gemeinderat (Menu toggle)
      • GR- Sitzungsprotokolle
    • Über die Gemeinde Über die Gemeinde (Menu toggle)
      • Partnergemeinde Zeilarn
    • Einrichtungen
    • Fitnessangebote Fitnessangebote (Menu toggle)
      • Fit Ladies
      • Fit mit Tina!
      • Rückenfit mit Präfit
      • Yoga im Herzgarten
      • Kondi-Koordi-Training
      • Beachvolleyballtraining
      • Treffpunkt Tanz
      • Yoga mit Katharina
    • Gesunde Gemeinde
    • Familienfreundl. Gemeinde
    • Familienfreundl. Region Familienfreundl. Region (Menu toggle)
      • Spielplätze Zeillern
    • e5 Energie e5 Energie (Menu toggle)
      • Aktuelles e5
      • Energie und Umwelt
      • e5 Maßnahmen
      • Energieleitbild
      • e5 Energieteam
      • Raus aus dem Öl
    • Fairtrade Gemeinde
    • Gemeinde 21
    • Ortsplan
    • Politik
    • Offener Haushalt
    • Amtssignatur
    • Impressum
  • Tourismus Tourismus (Menu toggle)
    • Gaststätten / Unterkünfte
    • Kirche
    • Kultur
    • Jugend Jugend (Menu toggle)
      • Landjugend
      • Katholische Jugend
      • Feuerwehrjugend
      • Volkstanzgruppe
      • Katholische Jungschar
    • Vereine/Organisationen
    • Wanderwege
  • Schloss
  • Wirtschaft
  • Veranstaltungen

NÖGKK: Gut versichert im Urlaub

  • Donnerstag, 27. Juni 2019

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) schützt in den meisten europäischen Ländern

EKVK2.jpg

Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht vergessen sollte man auf die e-card im Reisegepäck. Denn damit ist man nicht nur in ganz Österreich krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.

Wo gilt die EKVK?
Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina (in den drei letztgenannten Ländern ist sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechti-gung umzutauschen).

Wie nützt man die EKVK?
Die EKVK kann bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet normalerweise direkt mit der NÖGKK ab. NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filzwieser warnt aber: „Leider kann es trotzdem zu unangenehmen Überraschungen kommen. Manchmal wird die EKVK - trotz anderslautender Bestimmungen - nicht akzeptiert und eine Barzahlung verlangt. Es gab auch Fälle, bei denen nur für das Stecken der e-card 20 Euro verrechnet wurden. Die eigentliche Behandlung kann dann auch mehrere hundert Euro kosten.“

Sollte dies passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Gegen Vor-lage der Rechnung gibt es von der NÖGKK eine Kostenerstattung.

Und außerhalb Europas?
Für Reisen in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der bei der Arbeitsstelle oder bei der NÖGKK aufliegt. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse gewährt.
Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztliche Leistungen selbst zu bezahlen.

NÖGKK-Tipp: Unbedingt private Reiseversicherung abschließen
Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte in jedem Fall eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote bei Automobilklubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt.

Wichtig für eine Kostenerstattung
Die NÖGKK benötigt eine detaillierte Rechnung. Auf dieser sollten alle medizinischen Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeführt sein. Ebenso ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Die Kostenerstattung erfolgt nach inländischen Tarifen (nicht in Rechnungshöhe). Dabei kann es zu großen Differenzen kommen, da die ausländischen Sozialversicherungen andere Tarife haben und private Behandler die Preise frei bestimmen können.
Wer eine private Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann von der NÖGKK eine Bestätigung über die Kostenerstattung verlangen und mit dieser dann die Restkosten bei der Privatversicherung geltend machen.

NÖGKK hilft: NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filzwieser rät: „Wer im Urlaub Probleme mit der EKVK hatte, kann sich an die Ombudsstelle wenden. Wir werden jedes Anliegen speziell prüfen und versuchen, eine Lösung zu finden.“

NÖ Gebietskrankenkasse - Ombudsstelle
Tel.: 0810 200 150 (Ortstarif) oder 050899-5011
ombudsstelle@noegkk.at
www.noegkk.at

EKVK1.jpg
Facebook share Twitter share E-Mail share
⇐ zurück

Aktuelles

  • Amtstafel
  • Gemeindezeitung
  • Dorfleben Vereinszeitung
  • Zeillerner Info
  • VOR-Schnupperticket
  • VOR Flex Mostviertel
  • Neuigkeiten
  • Glasfaser in Ludwigsdorf
  • Gemeinde-App
  • Fundamt
  • Bildergalerie
  • Bildungsangebote
  • Job Börse
  • Links/Adressen
Marktgemeinde Zeillern
Schlossstraße 2
3311 Zeillern
Telefon: +43 7472/28188
Telefax: +43 7472/28188-20
e-mail: gemeinde@zeillern.gv.at
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
und Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch kein Parteienverkehr

Impressum | Datenschutz
Routenplaner:
Das Wetter:
© 2025 Gemeinde Zeillern | CMS gemeindeserver.net | i-gap Schwingenschlögl & Welser OG