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Grippewelle in Niederösterreich angekommen

  • Dienstag, 12. Februar 2019

4 127 wegen Grippe und grippaler Infekte im Krankenstand

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Die Grippewelle ist da! Am 30. Jänner meldete das Zentrum für Virologie der medizinischen Universität Wien, dass die Grippewelle Österreich erfasst hat. Das bestätigen auch die aktuellen, heute veröffentlichten Krankenstandszahlen der NÖ Gebietskrankenkasse. Die Zahl der an echter Grippe erkrankten Versicherten der NÖGKK stieg zwischen 28. Jänner und

3. Februar auf 190 an (In der Woche zuvor waren es noch 133). Weitere 3 937 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher waren aufgrund grippaler Infekte krankgeschrieben. Das bedeutet, dass 21,4 Prozent aller bei der NÖGKK gemeldeten Krankenstände auf die Diagnose Grippe oder grippaler Infekt zurückzuführen sind. Die Grippewelle startete damit heuer drei Wochen später als 2018.

Diagnose Influenza: Ab ins Bett!
Was tun, wenn man die Grippe erwischt? NÖGKK-Chefärztin Dr. Michaela Stitz rät, die medizinischen Anordnungen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes unbedingt zu beachten. „Mit einer echten Grippe ist nicht zu spaßen! Bei der Influenza handelt es sich um eine hochinfektiöse Erkrankung des gesamten Atemsystems und kann in bestimmten Fällen auch lebensbedrohlich sein. Typische Symptome für die echte Grippe sind plötzlich auftretendes hohes Fieber, Schüttelfrost, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen, also ein schweres Krankheitsgefühl. Für bestimmte Risikogruppen kann die Verordnung von antiviralen Medikamenten angezeigt sein“, so Dr. Stitz weiter. „Der generelle Einsatz dieser Medikamente ist jedoch nicht empfohlen.“

Für die NÖGKK-Chefärztin zählen die Beachtung von Hygienemaßnahmen und die Grippeschutzimpfung zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen: „Richtiges Händewaschen ist der beste Weg, um Infektionen zu vermeiden. Für die Schutzimpfung ist es noch nicht zu spät – sie kann auch jetzt noch durchgeführt werden.“

Wichtige Fakten zum Krankenstand
• Die Ärztin bzw. der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit fest und meldet das der NÖGKK.
• Nicht auf die umgehende Krankmeldung beim Arbeitgeber vergessen!
• Medizinische Anordnungen sind einzuhalten. Bettruhe ist bei Grippe essentiell.
• Gesundmeldung durch Arzt bzw. Ärztin. Unter www.noegkk.at/gesundmeldung kann man sich auch selber online gesund melden.
• Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankung (selbstverständlich ohne Angabe der Krankenstandsdiagnose).

Hinweis. Die veröffentlichten Zahlen beziehen sich nur auf die bei der NÖGKK versicherten Erwerbstätigen. Pensionistinnen und Pensionisten, Kinder oder Versicherte anderer Krankenversicherungsträger sind in der Statistik nicht enthalten.

Die NÖGKK im Internet: www.noegkk.at 

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