Wichtige Infos zur Gehsteigräumung/Glatteis
Eigentümer im Ortsgebiet sind verpflichtet, Gehsteige täglich von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand (1 Meter) zu reinigen und zu streuen. Eisbildungen an Dächern an der Straße sind zu entfernen. Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden.
Grundeigentümer haften bei Unfällen!