Auflage 1. Nachtragsvoranschlag 2021
Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für 2021 liegt vom 14.06.2021 bis 28.06.2021 zur Einsichtnahme am Gemeindeamt Zeillern auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftliche Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt einbringen.
1.NTVA2021.pdf
Montag, 09. August 2021