Aufhebung für verpflichtende Stallhaltung von Geflügel
Kundmachung
Die verpflichtende Stallhaltung von Geflügel wurde mit 25. März 2017, 0:00 Uhr aufgehoben.
Jedoch bleiben bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen österreichweit in Kraft. Diese Maßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein)Haltungen einzuhalten und bleiben solange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der warmen Jahreszeit und mit Abschluss des Vogelzuges wird dies für die nächsten Wochen erwartet.
Die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen entnehmen Sie bitte beiliegender Kundmachung!
gefluegelpest.pdf
Montag, 27. März 2017